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RECHTSPRECHUNG

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30.12.2010

Tarifvertraglich geregelter Urlaub kann nach langer Krankheit verfallen !


Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz in einem Grundsatzurteil -Aktz.: 10 Sa 244/10- kann tarifvertraglich vereinbarter Urlaub im Gegensatz zum gesetzlich garantierten Mindesturlaub nach langer Krankheit verfallen.

Das Gericht wies die Klage eines Angestellten ab, welcher über zwei Jahre lang arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist. Laut einschlägigem Tarifvertrag standen diesem dreißig Arbeitstage Erholungsurlaub zu.

Der Kläger war der Rechtsauffassung, der Urlaub sei auch über die gesetzliche Mindestgrenze hinaus nicht verfallen. Das Gericht war der gegenteiligen Auffassung, da der nach europäischen Recht garantierte Verfallschutz sich nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub beziehe.